antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info
Judentum und Israel
haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Jüdische Weisheit
 
Sie finden hier zahlreiche Artikel aus dem 90er Jahren, d.h. aus den Anfangsjahren des WWW. Aktuellere Meldungen finden Sie im Nachrichtenarchiv unter Jüdisches Leben in Deutschland..., Antisemitismus, Rechtsextremismus..., Europa und die Welt... oder in den täglich aktuellen Nachrichten von haGalil.com...
Etliche Artikel in diesem Ordner entsprechen in Formatierung und Gestaltung nicht den heutigen Internetstandards. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Unterwegs?
Besuchen Sie auch die Seiten zu jüdischen Führungen in Berlin...

Streit um Stefan Heyms Grabstein:
Vom Verständnis eines Testamentes

Die Witwe des Autors Stefan Heym versteht sein Testament so, dass er auf seinem Grabstein weder einen Davidstern noch traditionelle hebräische Buchstaben haben wollte. Dies aber verlangt die Ordnung des Jüdischen Friedhofs Weißensee

Von Philipp Gessler und Nick Reimer

Ein schlichter Satz: "Auf dem Stein soll mein Name stehen, das Geburts- und das Todesdatum." So steht es nach Angaben von Natan Del im Testament des Schriftstellers Stefan Heym, der vor ziemlich genau einem Jahr starb und auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee beerdigt wurde. Del ist Kultusdezernent der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Er interpretiert den Satz so: Der Schriftsteller habe gewollt, dass diese Angaben auf seinem Grabstein vermerkt sind. Er habe aber nicht ausgeschlossen, dass noch anderes auf dem Stein steht. Heyms Witwe, Inge Wüste-Heym, versteht den Satz anders: Ihr Mann habe ausdrücken wollen, dass nichts anderes auf dem Grabstein stehe als ebendies.

Aus dieser Text-Exegese ist ein Streit entstanden. Denn die 1999 erlassene Friedhofsordnung für den Jüdischen Friedhof schreibt vor, dass auf Grabsteinen ein Davidstern und sieben hebräische Buchstaben eingraviert sein müssen - Abkürzungen für: "Hier ruht" und "Möge seine Seele eingebunden sein in den Bund des ewigen Lebens".

Heym verfasste sein Testament 1981. Er konnte die Friedhofsordnung von 1999 nicht kennen. Del sagt aber, dass Inge Wüste-Heym schon seit dem Frühjahr mit der Friedhofsverwaltung im Gespräch darüber gewesen sei, wie das Grabmal aussehen könne - ursprünglich habe sie eine andere Gestaltung des Grabs gewollt. Der Bildhauer des umstrittenen Grabsteins habe sie offenbar nicht gewarnt, dass diese Form hier nicht erlaubt sei - obwohl er häufiger Gräber auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee gestalte. Nach Dels Angaben hat er selbst erst am Mittwoch vergangener Woche davon erfahren, dass Inge Wüste-Heym keine andere oder zusätzliche Gravur auf den Stein ihres verstorbenen Mannes haben wolle. Sie habe sich nicht an die Vereinbarung gehalten, diese sensible Angelegenheit nicht in die Öffentlichkeit zu tragen. Sie sei auch zu einem vereinbarten Treffen mit dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde und ihm am Montag nicht erschienen. Öffentlich verkündete Inge Wüste-Heym, sie sei in dieser Sache zu keinem Kompromiss bereit.

Sie werde sich an den letzten Willen ihres Mannes halten, betonte Inge Wüste-Heym im Gespräch mit der taz: "Ich verstehe nicht, dass es angesichts der vorliegenden Daten keine Ausnahmegenehmigung geben soll." Schließlich habe es diese auch in anderen Fällen gegeben. "Zum Beispiel bei einem Rabbiner, ausgesprochen in dem Jahr, in dem die Friedhofsordnung bechlossen wurde." Die Dramaturgin appelliert deshalb an den Vorstand der Jüdischen Gemeinde, aufgrund der "offensichtlich zwingenden Datenlage" einer Ausnahme stattzugeben.

Del hält dagegen: Heym sei kein Gemeindemitglied gewesen - und selbst bei denen habe es in den vergangenen anderthalb Jahren keine Ausnahme bei der Grabsteingestaltung gegeben. Der Rabbiner-Grabstein, von dem Inge Wüste-Heym spreche, stamme aus dem Jahr 1953, nur der Zusatz für die Frau des Rabbiners von 1999. Und auch dort habe man Davidstern und die sieben Buchstaben angebracht. Allerdings auf der Rückseite

taz muss sein - Was ist Ihnen die Internetausgabe der taz wert? Sie helfen uns, wenn Sie diesen Betrag überweisen auf: taz-Verlag Berlin, Postbank Berlin (BLZ 100 100 10), Konto-Nr. 39316-106

© Contrapress media GmbH
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags

Terminkalender
Führungen
Stadtplan
Startseite

English Content

hagalil.com 10-11-02

Aktion: Zivilcourage


DE-Titel
US-Titel


Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2008 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved